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   VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122   

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https://dejure.org/2013,9369
VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122 (https://dejure.org/2013,9369)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122 (https://dejure.org/2013,9369)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. April 2013 - AN 5 K 12.02122 (https://dejure.org/2013,9369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz bei Ölschaden durch Wasserrohrbruch; Statthaftigkeit des fakultativen Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 50832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122
    Ob der Feuerwehreinsatz und die dabei getroffenen Maßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind, ist eine vom Gericht in vollem Umfang zu prüfende Rechtsfrage, wobei allerdings die ex ante-Sicht maßgeblich ist, es also auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 08.06.1998, Az.: 1 S 1390/97, NJW 1999, 232).
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895

    Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122
    Der Kostenbescheid der Beklagten findet, ebenso wie der diesen Kostenbescheid bestätigende Widerspruchsbescheid des Landratsamtes ... (zur Statthaftigkeit des fakultativen Widerspruchsverfahrens insoweit vgl. BayVGH, Urteil vom 14.12.2011, Az.: 4 BV 11.895, juris), seine Rechtsgrundlage in Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG).
  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122
    Die Beklagte durfte daher ohne weitere Nachforschungen zu möglichen Verursachern der Gefahrenlage grundsätzlich denjenigen in Anspruch nehmen, der ihr hierfür geeignet erschien (BayVGH, U. v. 03.09.2009, Az. 4 BV 08.696, juris; VG Würzburg, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 22.09.2011 - W 5 K 10.543

    Kosten für Feuerwehreinsatz; Anhörung; Notwendigkeit des Einsatzes; Ermessen;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122
    Auch gehört es zu den Grundsätzen gemeindlicher Feuerwehreinsätze, dass nicht einzelne Feuerwehrleute, die möglicherweise nicht mehr benötigt werden, vor Ende des Einsatzes nach Hause geschickt werden; auch insoweit muss die Funktionsfähigkeit für eventuell erforderliche weitere Einsätze gewährleistet sein; darüber hinaus würden zusätzliche Fahrtkosten anfallen (VG Würzburg, U. v. 22.9.2011, W 5 K 10.543, juris).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 4 BV 16.346

    Erstattung notwendiger Auflagen durch Feuerwehreinsatz

    Dieses weite Verständnis entspricht auch dem Rechtsbegriff der "Aufwendungen" gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayFwG, der nach allgemeiner Auffassung neben den der Feuerwehr selbst entstandenen Kostenanteilen ebenso alle sonstigen durch den Einsatz verursachten Kosten umfasst, insbesondere die Entgelte für vom Einsatzleiter veranlasste privatrechtliche Leistungen Dritter (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.1996 - 4 B 94.2229 - NVwZ-RR 1996, 652/653; U.v. 24.9.2015 - 4 B 14.1831 - juris Rn. 30; VG Ansbach U.v. 11.4.2013 - 5 K 12.02122, BeckRS 2013, 50832; Forster/Pemler/Remmele, a.a.O., Art. 28 Rn. 31a; Schober, a.a.O., 33; Schulz in Praxis der Kommunalverwaltung, Stand August 2015, BayFwG, Art. 28 Anm. 1.3.3).
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